Satzung über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen sowie die Gestaltung von Werbeanlagen und Freiflächen
Auf Grund des § 84 NBauO in Verbindung mit den §§ 10 und 58 NKomVG hat der Rat der Gemeinde Langeoog in seiner Sitzung folgende Satzung über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen sowie die Gestaltung von Werbeanlagen und Freiflächen beschlossen.
Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen sowie die Gestaltung von Werbeanlagen und Freiflächen
Auf Langeoog haben die Fragen des Ortsbildes und der Ortsgestaltung in den letzten Jahren im Rahmen der Dorferneuerung, in der Gemeindepolitik und der Verwaltung sowie in der öffentlichen Diskussion erheblich an Gewicht gewonnen.
5. Änderung Bebauungsplan B
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