Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände gerechnet, die aus dem privaten Haushalt stammen und auf Grund der Größe und Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passen.

Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:

  • Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten wie z.B. Türen, Fenster, Balken, Bretter, Zäune, Isoliermaterial, Kabel usw.
  • Bodenbeläge wie Parkett, Laminat oder Vinyl
  • Bauschutt wie z.B. Ziegel, Steine, Fliesen, Betonteile
  • Bäume und Teile von Bäumen
  • Wertstoffe – Glas, Papier, Pappe die über entsprechende Wertstoffcontainer abgegeben werden können
  • Restabfälle, Tapeten, Hausmüll können kostenpflichtig über die Deponien und zugelassene Abfallbehälter entsorgt werden
  • Problemabfälle
    • Schadstoffe aus privaten Haushalten können über die mobile Schadstoffsammlung abgegeben werden. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender
    • Für asbesthaltige Abfälle und teerölhaltige Abfälle gelten besondere Regelungen
  • Autoteile, Öltanks, Reifen und größere Schrottteile geben sie bitte direkt beim Altstoffhändler ab.
  • Abfälle in Kisten und Säcken
  • Duschwände/Badewannen
  • Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Abfälle aus Umbauarbeiten sind von der kostenlosen Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen kostenpflichtig über die Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden.

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

Sperrmüll
Teppiche, Kommoden, Regale, Tische, Stühle, Sessel, Kinderwagen, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Sofas/Liegen, Sessel, Schränke, Koffer/Kisten, Lampen usw.
Altmetall
Herde/Öfen(ohne Ölreste / Asche usw.) Fahrräder usw.
Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffe)
Elektrogeräte
Fernsehgeräte, Radios, Staubsauger, HiFi-Anlagen, Computer, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Wasserkocher, Toaster, Föhn usw.

Tipp

  • Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über Kleinanzeigen oder Flohmarkt findet sich ggf. ein neuer Besitzer! Gut erhaltene Möbel können auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Stellen Sie die zur Sperrmüllabfuhr angemeldeten Gegenstände am Abfuhrtag (Abfuhrtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt) bis 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung bereit!