Satzung über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen sowie die Gestaltung von Werbeanlagen und Freiflächen
Auf Grund des § 84 NBauO in Verbindung mit den §§ 10 und 58 NKomVG hat der Rat der Gemeinde Langeoog in seiner Sitzung folgende Satzung über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen sowie die Gestaltung von Werbeanlagen und Freiflächen beschlossen.