Strom, Gas, Tanken: Was hat sich geändert?

 

Was hat sich mit dem Jahreswechsel bei Strom und Gas, beim Heizen und beim Tanken geändert? Die wichtigsten Veränderungen, die das unabhängige Beratungsportal co2online.de ermittelt hat, sind im Folgenden wiedergegeben1.

 

Eins lässt sich schon jetzt festhalten: Einen fachkundigen Energieberater einzuschalten, wird künftig für Hauseigentümer noch interessanter. Termine auf Langeoog können angefragt werden bei Klimaschutzmanager Thomas Hönscheid unter der E-Mail-Adresse t.hoenscheid@langeoog.de.

 

Heizungsgesetz: Was kommt als Nächstes?

In der Heizungsbranche und bei Verbrauchern sorgt es mal wieder für Unsicherheit: das sogenannte Heizungsgesetz. Grund dafür ist die bevorstehende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Noch im Dezember tagte der Koalitionsausschuss, demnach sollen bis Ende Januar Eckpunkte vorliegen, Ende Februar 2026 soll die Novelle beschlossen werden. Einen neuen Namen gibt es bereits jetzt: In Zukunft soll es „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen.

Streitpunkt ist vor allem die 65-Prozent-Regel. Aktuell besagt das GEG, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Hier könnte es Änderungen geben – laut Koalitionsausschuss soll das neue GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden.

Unklarheit gibt es auch beim Thema Heizungsförderung – hier gingen die Aussagen in der Bundesregierung zuletzt deutlich auseinander. Die einen wollen die Förderung ganz abschaffen, andere sind sich sicher, dass sie bleibt. Klarheit gibt es wohl erst nach dem Beschluss der GEG-Novelle. Fest steht aber laut Alexandra Schneider vom Ratgeberportal energie-fachberater.de: „Mehr als jetzt wird es nicht geben.“ Wer schon weiß, dass eine neue Heizung ansteht, sollte sich jetzt noch die Förderung sichern. Nach Bewilligung hat die Umsetzung dann bis zu drei Jahre Zeit.

So verändern sich die Gas-Kosten

Einerseits fällt die Gasspeicherumlage weg. Sie wurde 2022 eingeführt, um die Gasspeicher auch bei hohen Preisen zuverlässig füllen zu können. Die Umlage betrug 0,35 Cent pro kWh und wurde auf die Verbraucher umgelegt. Die Gasanbieter sind verpflichtet, die Ersparnis durch das Wegfallen der Umlage nun ebenfalls weiterzugeben. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr zahlt demnach rund 70 Euro weniger.

Andererseits wird es zeitgleich auch Preiserhöhungen geben, denn in vielen Regionen steigen die Gasnetzentgelte. Im Durchschnitt beträgt die Preiserhöhung 0,28 Cent pro kWh – das sind ca. 55 Euro bei 20.000 kWh Jahresverbrauch. Je nach Netzgebiet kann es aber auch deutlich mehr oder weniger sein! Der Preisanstieg hat verschiedene Gründe: Zum einen gibt es eine neue Regelung bei der Abschreibung, die die Netzbetreiber nun nutzen können. Zum anderen gibt es immer weniger Gasverbraucher – sodass die Fixkosten für die Gasnetze anteilig steigen. Ob und wann die Preise für die Netzentgelte steigen, entscheidet aber jeder Gasanbieter selbst.

EWE Gasnetzentgelte: Grundpreis steigt, Verbrauchpreis sinkt

Die Gasnetzpreise bei EWE für das Jahr 2026 zeigen leichte Veränderungen: Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 17.500 kWh Gas steigt das Netzentgelt um etwa 2 Euro pro Jahr, was einer Erhöhung von rund 1 Prozent entspricht2.

Im Rahmen der Grundversorgung wird der Grundpreis für Erdgas ab dem 1. Februar 2026 von derzeit 253,39 Euro brutto auf 278,28 Euro brutto pro Jahr angehoben, was knapp 10 Prozent mehr ist3. Gleichzeitig sinkt der Arbeitspreis pro Kilowattstunde Erdgas in der Grundversorgung auf 11,01 Cent brutto, was etwa 6 Prozent günstiger ist als zuvor4.

Zusammengefasst bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die jährlichen Fixkosten (Grundpreis) etwas steigen, während der Verbrauchspreis pro Kilowattstunde etwas sinkt. Für genaue, individuelle Preise und spezielle Tarifdetails empfiehlt sich der Blick auf die offiziellen EWE-Netzunterlagen und die Kundeninformationen des Unternehmens.

Andere Situation beim Strom

Bei den Stromkosten sieht es dagegen anders aus: Hier sinken die Netzentgelte bundesweit. Grund dafür ist ein staatlicher Zuschuss, den die Bundesregierung beschlossen hat. Im Schnitt sind es 2,2 Cent weniger pro kWh – das sind etwa 65 Euro Ersparnis bei einem Verbrauch von 3.000 kWh im Jahr. Aber auch hier können die Zahlen regional unterschiedlich ausfallen. Gleichzeitig steigen die Umlagen beim Strom – allerdings nur sehr gering: Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 3.000 kWh zahlt 10 Euro mehr im Jahr.

Die Stromanbieter entscheiden selbst, ob und wann sie die veränderten Kosten weitergeben. In vielen Fällen lohnt es sich, die Preise zu vergleichen und den Tarif zu wechseln.

CO2-Preis: Auswirkungen auf Heizen und Tanken

Der nationale CO2-Preis wird auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel erhoben. Bislang wurde er von der Bundesregierung festgelegt und lag 2025 bei 55 Euro pro Tonne. Mit Bedinn des Jahres 2026 hat sich das geändert: Statt den Preis festzulegen, werden die CO2-Zertifikate erstmals versteigert. Damit es aber nicht zu großen Preissprüngen kommt, ist eine feste Spanne vorgegeben: Bis 65 Euro darf der Preis steigen – also maximal um 10 Euro pro Tonne.

Was bedeutet das für Verbraucher? Sofern der CO2-Preis auf das Limit von 65 Euro pro Tonne steigt, führt das laut Verbraucherzentrale NRW zu folgenden Preissteigerungen:

  • Erdgas: plus 0,24 Cent/kWh – das sind 48 Euro mehr (bei einem Verbrauch von 20.000 kWh)
  • Heizöl: plus 3,2 Cent/Liter (brutto) – das sind 64 Euro mehr (bei einem Verbrauch von 2.000 Litern)
  • Benzin: plus 2,8 Cent/Liter
  • Diesel: plus 3,2 Cent/Liter

Quellen (Aufruf am 13.012026):

1 https://www.co2online.de/news/das-aendert-sich-2026-fuer-verbraucherinnen/?utm source=campaign&utm medium=email&utm campaign=co2online+news&utm_content=foc&utm_term=521575595315+gesamt+18.12.2025

2 www.ewe-netz.de

3 www.ewe.com

4 www.noz.de