Zum 1. Januar 2025 gelten die neuen Regeln für die Grundsteuer.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die hierin formulierte Vorgabe, die
Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu
stellen. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mussten
daher im letzten Jahr gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr
Eigentum abgeben. Nach der Erstellung der Steuermessbescheide durch die
Finanzämter und der Festlegung der neuen Hebesätze versendet die Inselgemeinde
Langeoog erstmals Ende Januar 2025 Grundsteuerbescheide nach der Reform.
Hierzu weist die Gemeinde auf folgende Punkte hin:

Hebesatz:
Die Grundsteuer ist bei der Inselgemeinde Langeoog im Ergebnis aufkommensneutral.
Gleichwohl kommt es zu Verschiebungen der Belastung, was zu einem Mehr
oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führt.
Die Inselgemeinde hat im Dezember 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge den
Hebesatz für die Grundsteuer A von 440 auf 210 und für die Grundsteuer B von 440 auf 330
Prozentpunkte gesenkt. Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde
ergib die zu zahlende Grundsteuer.

Steuermessbescheide des Finanzamtes:
Die von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
eingereichten Steuererklärungen wurden bei den Finanzämtern in über der Hälfte
aller Fälle in einem automatisierten Massenverfahren bearbeitet. Das bedeutet, dass
die Neubewertungen der Grundstücke zum Teil ohne weitere menschliche Interaktion
in Steuermessbescheide umgewandelt wurden. Dieses Verfahren birgt das Risiko,
dass diesen Prozess auch offensichtlich falsche Erklärungen automatisch
„durchlaufen“ sind.
Das Finanzamt Aurich-Wittmund hat daher ein Prüfschema erstellt, mit welchem
Grundsteuermessbeträge im Grundsteuerbescheid selber geprüft werden können. Es
bietet Hinweise auf mögliche Fehlerquellen und gibt Antworten, wie Korrekturen
herbeigeführt werden können.

Wichtige Unterlagen:
Ein Antragsformular auf Änderung, das Beispiel eines
Grundsteuer-Äquivalenz-Bescheides, die Erläuterungen zur Flächenberechnung und
das Prüfschema finden Sie im Anhang zu diesem Text.

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Inselgemeinde Langeoog
keinen Einfluss auf die Bearbeitung der Steuererklärungen und
Neubewertungen hat. Die Inselgemeinde ist hierbei nicht antragsberechtigt und
erhält im Einzelfall auch keine weitergehenden Informationen von den
Finanzämtern.