Die Amprion Offshore GmbH sowie die TenneT Offshore GmbH planen Korridore durch das niedersächsische Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) für Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee (Seetrassen 2030).
Das Amt für regionale Landesentwicklung hat jetzt das Raumordnungsverfahren für diese Planung eingeleitet. Die zu prüfenden Leitungskorridore führen über die Inseln Baltrum bzw. Langeoog und landen an der Küste im Bereich der Gemeinden Dornum sowie Neuharlingersiel an.
Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit.
Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen zur Auslegung und zur Möglichkeit der Abgabe einer Äußerung finden sie im Internet unter:
www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030.
Die formelle, gesetzlich vorgesehene öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg.
Neben dieser Auslegung liegen die Unterlagen auch der Samtgemeinde Esens vor und können in der Zeit vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 hier eingesehen werden.
Bitte wenden Sie sich an Frau Tanja von Rahden (Tel.: 04971 / 206-17), wenn Sie die Unterlagen einsehen möchten.
Äußerung zu der Planung können bis einschließlich 01.04.2021 an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems gerichtet werden.
Schriftliche Stellungnahmen senden Sie bitte an:
– die Email-Adresse: karin.flemming@arl-we.niedersachsen.de
oder
– die Postanschrift der verfahrensführenden Behörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg (Oldenburg).
Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn Stellungnahmen in digitaler Form (per Email) übersandt werden.
Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Die Planungsträger erhalten die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine individuelle Beantwortung der Äußerungen erfolgt weder durch die Landesplanungsbehörde noch durch die Planungsträger.
Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung. Dieser wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.
Die Genehmigung der Leitungen erfolgt erst im Anschluss an das Raumordnungsverfahren in Planfeststellungsverfahren. Dafür ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landesplanerische Feststellung wird in diesem Genehmigungsverfahren berücksichtigt.