Das Amt des Schiedsmannes oder der Schiedsfrau ist in den Gemeinden ein Ehrenamt. Es ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe und dient der Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der/die Amtsinhaber/in soll dabei Streitigkeiten schlichten und die oft mit Verfahren überhäuften Gerichte entlasten.
Angerufen werden kann der Schiedsmann oder die Schiedsfrau insbesondere in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Dazu zählen unter anderem Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ansprüche auf Schadenersatz oder andere Geld- oder Sachansprüche.
In Strafsachen wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Hausfriedensbruch oder Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vor dem Weg zum Gericht einen Schlichtungsversuch beim Schiedsamt zu unternehmen.
Ist die Schiedsverhandlung nicht erfolgreich, bleibt in der Regel nur noch der Weg zum Gericht.
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von ca. 40,00 € erhoben.
Schiedsmann
Lothar Redmann
Melksett 5
26465 Langeoog
Tel.: 04972/6244