Nun besteht ab morgen auch auf Langeoog ein Beherbergungsverbot für Personen aus einem vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegten und veröffentlichten Gebiet oder einer Einrichtung, in dem oder in der die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ in den letzten sieben Tagen besteht,die nicht über ein ärztliches Zeugnis (Laborbefund) in Papierform oder digitaler Form verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Dies Verbot gilt ab dem 10.10.2020.

 

Niedersächsische Verodnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus