Ab sofort dürfen Zweitwohnungsbesitzer wieder auf die Insel Langeoog befördert werden.
Beförderungsbedingung ist der Nachweis mittels Zweitwohnungsteuerbescheid aus dem Jahr 2019. Für den Nachweis nicht relevante Daten (Steuersatz) können geschwärzt werden. Liegt ein Zweitwohnungssteuerbescheid nicht vor (z. B. Kapitalanleger), können Sie unter steuern@langeoog.de eine kostenpflichtige Bescheinigung (gemäß Verwaltungskostensatzung in Höhe von 46,- Euro) anfordern.
Diese wird zu dem gewünschten Abfahrtstermin per E-Mail an den Fähranleger Bensersiel gesendet. Angehörige von Zweitwohnungsbesitzern (Verwandschaft 1. und 2. Grades, Ehegatten und Lebensgefährten) haben einen geeigneten Nachweis zu erbringen (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde).