Schneeräumen und Streuen bei Glatteis
Zur Vermeidung von Gefahren und zur Verhütung von Unfällen wird auf die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen bei Glatteis hingewiesen. Die Streu- und Räumungspflicht ergibt sich aus der Verordnung über Art und Umfang von Straßenreinigung der Gemeinde Langeoog vom 18.12.1997 sowie der Straßenreinigungssatzung der Inselgemeinde vom 18.12.1997. Die Reinigungs- und Räumpflicht bezieht sich auf Gehwege und – soweit diese nicht vorhanden sind – auf einen ausreichend breiten Streifen am Rand bzw. neben der Fahrbahn. Sie obliegt den Eigentümern der an den Straßen und Wegen angrenzenden Grundstücke. Den Eigentümern gleichgestellt sind Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohn- und Nutzungsberechtigte.
Der Verpflichtete, der im Winterhalbjahr nicht anwesend ist, muss vorher einen Anderen mit dem Streuen und Räumen beauftragen!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer seiner Streu- und Räumpflicht nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden