Bäume, Sträucher, Hecken, Anpflanzungen aller Art dürfen NICHT in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Geh- und Radwege) hineinragen, um Gefahrensituationen und Beeinträchtigungen zu vermeiden, zur Verkehrssicherheit aller! Auch Straßenlaternen und Verkehrsschilder sind von Pflanzenbewuchs freizuhalten.
Beim Pflege- und Rückschnitt ist bitte zu beachten, dass gemäß § 6 der Gestaltungssatzung der Inselgemeinde Langeoog Einfriedungen wie Hecken eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten dürfen. Ausgenommen hiervon sind geschnittene Hecken oder mit Hecken verdeckte innenliegende Zäune, die seitlich ab Gebäudevorderkante und im hinteren Grundstücksbereich bis zu einer Höhe von max. 1,80 m zulässig sind.
In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September gilt ein grundsätzliches Schnittverbot für Gehölze gemäß den gesetzlichen Regelungen des Naturschutzes.