Liebe Langeoogerinnen und Langeooger,

nachstehend gebe ich Ihnen wieder einige wichtige Informationen und Termine bekannt:

 

  1. Vorstellung Reservierungstool der OFI für unsere Leistungsträger

Die Ostfriesische Inseln GmbH (OFI) hat ein Reservierungstool entwickelt, das Gästen ermöglicht, bereits im Vorfeld die Nutzung des Schwimmbades, die Teilnahme an Sportkursen oder auch Sitzplätze im Café oder Restaurant zu reservieren. Dieses soll nun auch auf Langeoog eingesetzt werden, um unseren Gästen einen besseren Service zu bieten. Dafür müssen zuallererst die Leistungsträger auf der Insel aktiv werden.

Als Leistungsträger können Sie sich direkt unter reservierung.langeoog.de registrieren und Ihren Betrieb dort anmelden. Anschließend werden Sie vom Tourismus-Service Langeoog freigeschaltet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Reservierungszeiten anzulegen. Außerdem können Sie Bilder, Texte und Speisekarten hochladen. Einen Überblick über die Möglichkeiten der Web-Anwendung gibt das folgende Video:

https://www.youtube.com/watch?v=Sdbcw-91iLo&feature=youtu.be.

Der Tourismus-Service Langeoog wird das Reservierungstool entsprechend auf seiner Internetseite www.langeoog.de prominent platzieren, damit es von jedem Gast genutzt und schnell gefunden werden kann.

Ihre Ansprechpartner sind Wilko Hinrichs (Tel. 04972 693-156, w.hinrichs@langeoog.de) und Janina Eckhardt (Tel. 04972 693-135, j.eckhardt@langeoog.de). Wir unterstützen Sie gerne bei Rückfragen.

Aufgrund der Corona-Verordnung ist eine Schulung in großer Runde leider nicht möglich, deswegen bitten wir, bei Interesse, um persönliche Terminvereinbarung bei Janina Eckhardt (Tel. 04972 693-135, j.eckhardt@langeoog.de) oder Wilko Hinrichs (Tel. 04972 693-156, w.hinrichs@langeoog.de).

Gerne können Sie über den Link bzw. den QR-Code

https://reservierung.langeoog.de/details/c80cd271-bead-49a8-a60c-6a1b1ec92e6e

vorab zu Hause das Tool schon mal testen.

 

  1. LUCA App

Zusätzlich zur OFI-Anwendung wird der Tourismus-Service die LUCA-App zur Kontaktnachverfolgung Ihrer Gäste via QR-Code bewerben und nutzen. Als Leistungsträger müssen Sie lediglich einen QR-Code am Eingang bereithalten, den jeder Gast dann abscannen kann. Das Gesundheitsamt Wittmund schließt sich in den kommenden Tagen der LUCA-App an. Die übermittelten Daten werden anonym gespeichert und können – nur im Infektionsfall und nach Freigabe durch die Betreiber*innen – von Gesundheitsämtern abgerufen werden, um Infektionsketten zu unterbrechen. Dadurch sind keine Kontaktdaten-Formulare mehr notwendig bzw. werden reduziert. Melden Sie sich unter

https://luca-app.de/locations/ an und generieren Sie Ihren QR-Code. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur LUCA-App. Sie können sich bereits jetzt registrieren.

 

  1. Körv in’t Dörp

Wie in den vergangenen Jahren soll auch in diesem Jahr wieder die Aktion “Körv in’t Dörp” in der Zeit von Montag, den 29. März bis zum Sonntag, den 27. Juni 2021, durchgeführt werden.

Die Kostenpauschale pro Strandkorb beträgt 50,00 € für die Auslieferung im Ortskern. Bitte beachten Sie, dass die Körbe ausschließlich auf einer privaten bzw. gepachteten Fläche stehen und für jedermann frei zugänglich sind. Außerdem darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Interessierte Gewerbetreibende können sich am Donnerstag und Freitag (25. + 26.03.), zur Teilnahme an der Aktion im Haus der Insel, Tourist-Information, jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr melden.
Bei Anmeldung ist der anfallende Betrag zu entrichten. Verspätete Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

  1. Earth Hour am 27.03.2021

Jedes Jahr findet am letzten Samstag im März um 20.30 Uhr die WWF Earth Hour statt. Dann schalten tausende Städte rund um die Welt für eine Stunde die Beleuchtung vieler Gebäude und Sehenswürdigkeiten aus — vom Big Ben in London über die Chinesische Mauer bis hin zum Brandenburger Tor in Berlin. Unternehmen lassen ihre Zentralen für eine Stunde im Dunkeln versinken und auch zu Hause machen Millionen Menschen für 60 Minuten das Licht aus. Gemeinsam setzen sie ein Zeichen für den Schutz unseres Planeten und zeigen damit, dass es für einen erfolgreichen Umwelt- und Klimaschutz auf den Beitrag jedes Einzelnen ankommt.

Langeoog macht mit! Wir schalten die Beleuchtung der Hauptstraße, des Wasserturms und des Museumsrettungsbootes zwischen 20.30 und 21.30 Uhr aus und fordern gemeinsam mit dem WWF und Millionen Menschen auf der ganzen Welt:

Mehr Klimaschutz – für einen lebendigen Planeten. Licht aus – damit anderen ein Licht aufgeht!

 

  1. Einladung zur Besichtigung der Eine Welt-Sch(l)aufenster auf Langeoog

Wie kann ich mich nachhaltig ernähren, damit die Welt auch morgen noch existiert und globale Gerechtigkeit zunimmt? Antworten bieten die Eine Welt-Sch(l)aufenster ab dem 19.03.2021 in der Barkhausenstraße 14 und Höhenpromenade 1 auf Langeoog.

Gemeinsam mit einigen Fairtrade-Partnerbetrieben von der 1. Deutschen Fairtrade Insel wird das Schaufenster vom Seekrug-Kiosk zum Thema zukunftsfähige Ernährung gestaltet. Saisonal & Regional sowie Engagement gegen Lebensmittelverschwendung stehen hier im Fokus. Im Buddelinchen wird das Schaufenster zum Thema fairer Handel mit Lebensmitteln umgestaltet.

 

  1. TÜV Prüfungen

Der TÜV Nord, Region Weser/Ems, führt in der 16. Kalenderwoche (ab 19. April) und in der 39. Kalenderwoche (ab 27. September) Fahrzeugprüfungen auf Langeoog durch. Fahrzeughalter werden gebeten, die TÜV-Prüfungen unter Verwendung der im Ordnungsamt Langeoog erhältlichen Vordrucke für den ersten Termin bis spätestens 29.03.2021 im Zimmer 1 des Rathauses der Inselgemeinde anzumelden. Anmeldeschluss für den zweiten Termin ist der 30.08.2021.

 

  1. Anleinpflicht für Hunde

Die Insel Langeoog ist ein beliebter Urlaubsort, der besonders wegen seiner intakten Natur und seinem gepflegten Ortsbild besucht wird. Unsere Insellage und die Zugehörigkeit zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verlangen eine verstärkte Rücksichtnahme auf Mensch und Natur. Das Nationalparkgebiet ist Nahrungs- und Rastgebiet für viele Zugvögel. Viele Vogelarten nutzen die Wattregion auch als Brut- und Aufzuchtgebiet.

Darüber hinaus sind die meisten Flächen außerhalb des Ortsbereiches Jagdgebiet, in denen auch zum Schutz von Fasanen, Hasen und Rehwild eine ganzjährige Anleinpflicht gilt.

Grundsätzlich ist auf Langeoog jeder verantwortlich handelnde Mensch willkommen. Das gilt auch für die ihn begleitenden Hunde. Ich weise daher aus gegebenem Anlass noch einmal ausdrücklich auf die Regeln der Anleinpflicht auf Langeoog hin, die von jedem Hundebesitzer und jedem, der einen Hund führt, zu beachten sind.

Überall außerhalb des Ortsbereiches herrscht ganzjährig Leinenpflicht. Das gilt auch für den Hundestrandbereich. Am Badestrand außerhalb des Hundestrandes dürfen Sie keinen Hund mit sich führen. Innerhalb des Ortes gilt vom 01.03. bis 31.10. jeden Jahres Leinenpflicht. Ich bitte auch darauf zu achten, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde unmittelbar aufzunehmen und der Abfallentsorgung zuzuführen. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis dafür, dass Zuwiderhandlungen ordnungsrechtlich verfolgt werden können.

 

  1. Ruhezeiten

Es wird darauf hingewiesen, dass ab Beginn der Osterferien am 29.03.2021 wieder Ruhezeiten gelten. Nach der Verordnung der Inselgemeinde Langeoog zur Bekämpfung des Lärms (LanLVO) gelten bis Ende der Herbstferien in Niedersachsen und NRW folgende Ruhezeiten:

Mittagsruhe von 13.00 – 15.00 Uhr

Nachtruhe von 20.00 – 08.00 Uhr

Während dieser Zeiten und an Sonntagen dürfen keine ruhestörenden Baumaßnahmen, Garten- oder Hausarbeiten etc. durchgeführt werden. Die aktuelle Verordnung der Inselgemeinde Langeoog zur Bekämpfung des Lärms finden Sie auf der Homepage der Inselgemeinde „gemeinde-langeoog.de“ unter Verwaltung – Ortsrecht/Satzungen.

 

  1. Schließung von Verkaufsstellen am Karfreitag

Die Inselgemeinde informiert darüber, dass am Karfreitag, den 02.04.2021, Verkaufsstellen – dazu gehören außer Ladengeschäften aller Art auch Kioske – NICHT geöffnet sein dürfen.

Dies gemäß der für das Nordseeheilbad Langeoog gesetzlich geltenden Sonn- und Feiertagsregelung (Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten -NLöffVZG-).

Weitere Informationen hierzu finden Sie bitte unter anderem auf den folgenden Internetseiten:

* Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

(NLöffVZG):  https://bit.ly/34kAufK

* Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:     https://bit.ly/3c5yU44

* Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg: https://bit.ly/2Rod97D

  1. Fußgängerzone

Mit Beginn der Osterferien am 29.03.2021 bis zum Ende der Herbstferien, gilt täglich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr wieder ein Fahrradfahrverbot in der Fußgängerzone. Dies umfasst die Bereiche Hauptstraße westlich der Einmündung des Vormann-Otten-Weges und östlich der Einmündung des Rudolf-Eucken-Weges und Am Wasserturm sowie der Barkhausenstraße vom Beginn Hauptstraße bis südlich der Einmündung der Gartenstraße. In der übrigen Zeit gelten weiterhin der Vorrang der Fußgänger und Schritttempo.

Unabhängig von dem zeitlich begrenzten Fahrradfahrverbot gilt, dass Fußgänger in der Fußgängerzone immer Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern haben.

Lieferverkehr (nur zum Be- und Entladen von Waren im Rahmen der Geschäftsausübung), Fahrräder und Kutschen sind, soweit sie ein Einfahrtsrecht haben, als untergeordnet zu betrachten und haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Lieferverkehr, der nicht anliefert oder abholt, muss die Fußgängerzone umfahren. Es gilt generelles Durchfahrtverbot.

Alle Verkehrsteilnehmer werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Verhalten Sie sich bitte immer so wie Sie es auch von anderen erwarten.

Sicherheit geht vor Schnelligkeit, das gilt besonders in Bereichen, wo sich Kinder aufhalten. Kinder schätzen die Verkehrslage noch nicht richtig ein und haben noch keinen Überblick über die Gefahren im Straßenverkehr.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Insel Langeoog

Überall auf der autofreien Insel Langeoog haben Fußgänger Vorrang vor dem Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr (Allgemeines Kraftfahrzeugverkehrsverbot). Die Höchstgeschwindigkeit für Langeoog beträgt innerhalb der geschlossenen Ortschaft 10 km/h und außerhalb der geschlossenen Ortschaft 20 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeiten sind im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Autofreiheit auf Langeoog unbedingt zu beachten.

Fahrräder

Auch für den Fahrradverkehr gilt: Rücksichtnahme geht vor! Das Miteinander im Straßenverkehr sollte auf der autofreien Insel für alle Beteiligten im Mittelpunkt stehen. Radfahrer sollten Fußgängerwege respektieren und Kindern ein Vorbild sein. Es ist viel schöner das geliehene Fahrrad für Touren im Grünen zu nutzen, als für Kurzstecken im Ortskern von Langeoog.

Aufgrund des erlassenen Kraftfahrzeugverkehrsverbots für Langeoog sind auf der Insel lediglich herkömmliche Fahrräder und die sog. Pedelecs, die Muskelkraft (per Treten) und maschinellen Antrieb kombinieren, erlaubt. Nur dieses „einfache” Pedelec bis 25 km/h (auf Langeoog höchstens 20 km/h) ist dem herkömmlichen Fahrrad rechtlich gleichgestellt und darf auf Langeoog gefahren werden.

E-Bikes, also Fahrräder, die ohne Muskelkraft gefahren werden können, Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, E-Roller, Segways, Airwheels, Hoverboards und vergleichbare Fahrzeuge unterliegen ebenfalls dem Allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot. Eine Nutzung ist im öffentlichen Straßenraum auf Langeoog nicht erlaubt!

Zudem wird darauf hingewiesen, dass um den Ortskern herum zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung stehen. Auch in der Barkhausenstraße sind zahlreiche Abstellmöglichkeiten eingerichtet. Fahrräder müssen auch nicht überallhin mitgenommen werden und kommen auch eine Zeit lang ohne ihre Besitzer aus.

Halten Sie die Rettungswege frei!!!

Ein besonders wichtiges Thema sind die Rettungswege auf der Insel. Rettungswege sind extrem wichtig, deutlich gekennzeichnet und müssen immer freigehalten werden.

Immer wieder müssen die Feuerwehr, die Polizei und auch der Rettungsdienst feststellen, dass Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert werden. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn schweres Rettungsgerät weit getragen werden muss. Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten!

 

  1. Sonderfahrplan

Der Sonderfahrplan der Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog bleibt zunächst grundsätzlich bis zum 11.04.2021 bestehen. In den Ferien (27.03. – 11.04.2021) wird der Fahrplan um eine regelmäßige Mittagsfähre ergänzt.

 

Mit besten Grüßen – bleiben Sie gesund!

 

In Vertretung:

 

 

Ralf Heimes