Die Inselgemeinde informiert, dass am ERSTEN WEIHNACHTSFEIERTAG, den 25. Dezember 2020, Verkaufsstellen – dazu gehören außer Ladengeschäften aller Art auch Kioske –  NICHT geöffnet sein dürfen.
Dies gemäß der für das Nordseeheilbad Langeoog gesetzlich geltenden Sonn- und Feiertagsregelung (Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten -NLöffVZG-).
Weitere Informationen hierzu finden Sie bitte unter anderem auf den folgenden Internetseiten:
* Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG):  http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=L%C3%96VerkZG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true