Die Inselgemeinde informiert, dass am ERSTEN WEIHNACHTSFEIERTAG, den 25. Dezember 2020, Verkaufsstellen – dazu gehören außer Ladengeschäften aller Art auch Kioske – NICHT geöffnet sein dürfen.
Dies gemäß der für das Nordseeheilbad Langeoog gesetzlich geltenden Sonn- und Feiertagsregelung (Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten -NLöffVZG-).
Weitere Informationen hierzu finden Sie bitte unter anderem auf den folgenden Internetseiten:
* Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG): http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=L%C3%96VerkZG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
* Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg: https://www.ihk-emden.de/recht/allgemeine-rechtsauskuenfte/ladenoeffnungszeiten-in-niedersachsen/ladenoeffnungszeiten-in-niedersachsen-2357470