Liebe Langeoogerinnen und Langeooger,

nachstehend gebe ich Ihnen wieder einige wichtige Informationen und Termine bekannt:

  1. Ruhezeiten

Es wird darauf hingewiesen, dass seit dem 11. Mai 2020 wieder Ruhezeiten gelten. Nach der Verordnung der Inselgemeinde Langeoog zur Bekämpfung des Lärms (LanLVO) gelten bis Ende der Herbstferien in Niedersachsen und NRW folgende Ruhezeiten:

Mittagsruhe von 13.00 – 15.00 Uhr

Nachtruhe von 20.00 – 08.00 Uhr

Während dieser Zeiten und an Sonntagen dürfen keine ruhestörenden Baumaßnahmen, Garten- oder Hausarbeiten etc. durchgeführt werden. Die aktuelle Verordnung der Inselgemeinde Langeoog zur Bekämpfung des Lärms finden Sie auf der Homepage der Inselgemeinde „gemeinde-langeoog.de“ unter Verwaltung – Ortsrecht/Satzungen.

 

  1. Beförderungsbedingungen Verwandtschaft

Aufgrund des Feiertages am Montag, den 01.06.2020, wird erneut darauf hingewiesen, dass Verwandte für die Anreise weiterhin einen Nachweis benötigen. Der Nachweis ist bitte rechtzeitig, mindestens einen Tag im Voraus, bei der Inselgemeinde Langeoog zu beantragen, Tel. 04972 693-122, ordnungsamt@langeoog.de. Aufgrund des Feiertages ist ein Antrag bitte bis spätestens Donnerstag, den 28. Mai 2020, MITTAGS, zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Dienstzeiten am Freitag, den 29.05.2020, eingeschränkt sind auf die Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die Beförderungskapazitäten der Fähren sind begrenzt!

 

  1. Baustopp ab 20. Juni 2020

Der diesjährige Baustopp beginnt am Samstag, den 20. Juni 2020. Bis dahin können störende Bau- und Baunebenarbeiten außerhalb der Ruhezeiten entstehen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

 

  1. Müllsäcke mit Decken abdecken

Mit dem bevorstehenden Sommer wird die Müllsackproblematik auf Langeoog wieder gehäuft auftreten. Die Säcke werden leicht durch Möwen und Krähen aufgerissen, wodurch Müll und Speisereste in einem großen Umfeld verteilt werden. Das Problem tritt über das Sommerhalbjahr verstärkt auf, denn Möwen sind sogenannte „Teilzieher”, die im Winterhalbjahr zahlenmäßig weniger auftreten wie zur Brutsaison.

Die Gemeinde Langeoog bittet deswegen eindringlich, die Müllsäcke erst am frühen Morgen des Abfuhrtages herauszustellen und mit einer Decke abzudecken. Hierdurch wird die Gefahr aufgerissener Säcke minimiert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Lebensmittel, Windeln und Gegenstände wie Spritzen und Ähnliches nicht in gelbe Säcke gehören. Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt der Inselgemeinde.

Es wird gebeten diese Information auch den Feriengästen zugänglich zu machen.

 

 

  1. Öffnungszeiten Müllumschlagstation

Die Müllumschlagstation ist wieder wie gewohnt montags von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist auf dem Gelände Pflicht. Bitte bringen sie ein wenig Zeit mit, da es bei den einzelnen Abfallcontainern auch zu Wartezeiten kommen kann, damit der vorgeschriebene Abstand auch untereinander eingehalten wird.

Außerhalb der Öffnungszeiten findet keine Annahme statt.

 

  1. Entsorgung von Drankabfällen

Aufgrund der verringerten Mengen von Drankabfällen wird die Inselgemeinde Langeoog bei den hiervon betroffenen Betrieben auf die im Mai vorgesehene Vorauszahlung für 2020 verzichten.

 

  1. Touristinformation im Haus der Insel

Seit Dienstag, den 19. Mai 2020, finden Sie die Touristinformation im Haus der Insel.

Die Touristinformation ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Freitag                                         10.00 – 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag                                  14.00 – 16.30 Uhr

Samstag und Sonntag und Feiertags            10.00 – 12.00 Uhr

(Öffnungszeiten gültig bis 14. Juni 2020)

Hier erfolgt auch die Ausgabe der gelben Wertstoffsäcke.

 

  1. Fußgängerzone

Seit Montag, den 11. Mai 2020 bis zum Ende der Herbstferien, gilt täglich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr wieder ein Fahrradfahrverbot in der Fußgängerzone. Dies umfasst die Bereiche Hauptstraße westlich der Einmündung des Vormann-Otten-Weges und östlich der Einmündung des Rudolf-Eucken-Weges und Am Wasserturm sowie der Barkhausenstraße vom Beginn Hauptstraße bis südlich der Einmündung der Gartenstraße. In der übrigen Zeit gelten weiterhin der Vorrang der Fußgänger und Schritttempo.

Unabhängig von dem zeitlich begrenzten Fahrradfahrverbot gilt, dass Fußgänger in der Fußgängerzone immer Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern haben.

Lieferverkehr (nur zum Be- und Entladen von Waren im Rahmen der Geschäftsausübung), Fahrräder und Kutschen sind, soweit sie ein Einfahrtsrecht haben, als untergeordnet zu betrachten und haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Lieferverkehr, der nicht anliefert oder abholt, muss die Fußgängerzone umfahren. Es gilt generelles Durchfahrtverbot.

Alle Verkehrsteilnehmer werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Verhalten Sie sich bitte immer so wie Sie es auch von anderen erwarten.

Sicherheit geht vor Schnelligkeit, das gilt besonders in Bereichen, wo sich Kinder aufhalten. Kinder schätzen die Verkehrslage noch nicht richtig ein und haben noch keinen Überblick über die Gefahren im Straßenverkehr.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inselgemeinde Langeoog

Überall auf der autofreien Insel Langeoog haben Fußgänger Vorrang vor dem Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr (Allgemeines Kraftfahrzeugverkehrsverbot). Die Höchstgeschwindigkeit für Langeoog beträgt innerhalb der geschlossenen Ortschaft 10 km/h und außerhalb der geschlossenen Ortschaft 20 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeiten sind im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Autofreiheit auf Langeoog unbedingt zu beachten.

Fahrräder

Auch für den Fahrradverkehr gilt: Rücksichtnahme geht vor! Das Miteinander im Straßenverkehr sollte auf der autofreien Insel für alle Beteiligten im Mittelpunkt stehen. Radfahrer sollten Fußgängerwege respektieren und Kindern ein Vorbild sein. Es ist viel schöner das geliehene Fahrrad für Touren im Grünen zu nutzen, als für Kurzstecken im Ortskern von Langeoog.

Aufgrund des erlassenen Kraftfahrzeugverkehrsverbots für Langeoog sind auf der Insel lediglich herkömmliche Fahrräder und die sog. Pedelecs, die Muskelkraft (per Treten) und maschinellen Antrieb kombinieren, erlaubt. Nur dieses „einfache” Pedelec bis 25 km/h (auf Langeoog höchstens 20 km/h) ist dem herkömmlichen Fahrrad rechtlich gleichgestellt und darf auf Langeoog gefahren werden.

E-Bikes, also Fahrräder, die ohne Muskelkraft gefahren werden können, Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, E-Roller, Segways, Airwheels, Hoverboards und vergleichbare Fahrzeuge unterliegen ebenfalls dem Allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot. Eine Nutzung ist im öffentlichen Straßenraum auf Langeoog nicht erlaubt!

Zudem wird darauf hingewiesen, dass um den Ortskern herum zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung stehen. Auch in der Barkhausenstraße sind zahlreiche Abstellmöglichkeiten eingerichtet. Fahrräder müssen auch nicht überallhin mitgenommen werden und kommen auch eine Zeit lang ohne ihre Besitzer aus.

Halten Sie die Rettungswege frei!!!

Ein besonders wichtiges Thema sind die Rettungswege auf der Insel. Rettungswege sind extrem wichtig, deutlich gekennzeichnet und müssen immer freigehalten werden.

Immer wieder müssen die Feuerwehr, die Polizei und auch der Rettungsdienst feststellen, dass Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert werden. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn schweres Rettungsgerät weit getragen werden muss. Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten!

 

  1. Rathauspark

Der Rathauspark steht kurz vor seiner Fertigstellung und kann in Teilen auch schon genutzt werden. Die letzten Restarbeiten werden voraussichtlich vor Pfingsten abgeschlossen sein, so dass die neue multifunktionale Begegnungsstätte dann auch offiziell für die Nutzung frei gegeben werden kann. Eine kleine Einweihung wird nachgeholt, wenn die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Der Rasen wird je nach Witterung sicherlich noch eine Zeit lang gesperrt bleiben müssen.

Ein wesentliches Merkmal für den neu gestalteten Park ist die großzügige Öffnung zur Hauptstraße. Diese dient der Einbindung in das Ortsbild und der Schaffung einer offenen Begegnungsstätte für Langeooger und Gäste. Unabhängig von der großzügigen Gestaltung und Öffnung des Platzes bleibt die gesamte Anlage ein Park, der zum Verweilen einladen soll und nicht für den Fahrradverkehr zugelassen ist. Für den Park gilt daher wie bisher ein Fahrverbot. Das gilt auch für die angrenzende Verbindung zwischen dem Vormann-Otten-Weg und der Barkhausenstraße. Auf der Rathausseite stehen wieder ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung. In der Hauptsaison bietet der mit Fahrradbügeln ausgestattete Streifen zur Hauptstraße hin weitere Abstellmöglichkeiten.

 

  1. Anleinpflicht für Hunde

Ich weise erneut auf die Anleinpflicht für Hunde hin. Die Insel Langeoog ist ein beliebter Urlaubsort, der besonders wegen seiner intakten Natur und seinem gepflegten Ortsbild besucht wird. Unsere Insellage und die Zugehörigkeit zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verlangen eine verstärkte Rücksichtnahme auf Mensch und Natur. Das Nationalparkgebiet ist Nahrungs- und Rastgebiet für viele Zugvögel. Viele Vogelarten nutzen die Wattregion auch als Brut- und Aufzuchtgebiet. Darüber hinaus sind die meisten Flächen außerhalb des Ortsbereiches Jagdgebiet, in denen auch zum Schutz von Fasanen, Hasen und Rehwild eine ganzjährige Anleinpflicht gilt.

Überall außerhalb des Ortsbereiches herrscht ganzjährig Leinenpflicht. Das gilt auch für den Hundestrandbereich. Am Badestrand außerhalb des Hundestrandes dürfen Sie keinen Hund mit sich führen. Innerhalb des Ortes gilt vom 01.03. bis 31.10. jeden Jahres Leinenpflicht. Ich bitte auch darauf zu achten, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde unmittelbar aufzunehmen und der Abfallentsorgung zuzuführen. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis dafür, dass Zuwiderhandlungen ordnungsrechtlich verfolgt werden können.

 

  1. Hygieneregeln

Der beste Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus ist das Einhalten der Hygieneregeln. Daher weisen wir auch an dieser Stelle noch einmal auf das Einhalten des Abstandes und das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz (wo vorgeschrieben) hin.