Liebe Langeoogerinnen und Langeooger,

nachstehend gebe ich Ihnen wieder einige wichtige Informationen und Termine bekannt:

  1. Auslegung des Begriffs “zwingende familiäre Gründe” für Verwandtenbesuche auf der Insel

Gem. Nr. 2 d der Allgemeinverfügung Nr. 12/2020 des Landkreises Wittmund vom 03.04.2020 sind vom Beförderungsverbot zu den Inseln u.a. ausgenommen Verwandte 1. Grades, Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen/Lebenspartner LS.d. Gesetzes über eingetragene Lebenspartnerschaften zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vor liegen.

Ein “zwingender familiärer Grund” beinhaltet, dass der Termin keinesfalls aufschiebbar sein darf. Dies bedeutet, dass als “zwingender familiärer Grund” ausschließlich folgende Gründe gesehen werden:

  1. Sterbefall/anstehender Sterbefall eines Verwandten 1. Grades, eines Ehegatten bzw. eines Lebenspartnerinnen/Lebenspartner LS.d. Gesetzes über eingetragene Lebenspartnerschaften auf der Insel;
  2. Sorgerechtliche Verpflichtung, die die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten zur Betreuung eines auf der Insel befindlichen Kindes zwingend notwendig macht.

Der “zwingende familiäre Grund” ist durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen. Die alleinige Behauptung genügt nicht. Es ist sicher für viele schmerzlich, dass sie Ihre Angehörigen nicht auf der Insel willkommen heißen können. Die Gemeinde Langeoog ist jedoch verpflichtet, die Allgemeine Verfügung zu beachten und auch die Einhaltung zu überprüfen.

  1. Schließung von Verkaufsstellen am Karfreitag

Die Inselgemeinde informiert darüber, dass am Karfreitag, den 10. April 2020, im Einklang mit der für das Nordseeheilbad Langeoog gesetzlich geltenden Sonn- und Feiertagsregelung Verkaufsstellen nicht geöffnet sind.

Weitere Informationen hierzu finden Sie bitte unter anderem auf den folgenden Internetseiten:

* Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

(NLöffVZG):  https://bit.ly/34kAufK

* Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:     https://bit.ly/3c5yU44

* Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg: https://bit.ly/2Rod97D

Die Schließung erfolgt in gemeinsamer Absprache mit dem Landkreis und bezieht sich ausschließlich auf diesen Karfreitag. Selbstverständlich bleiben die bisherigen Regelungen auf Langeoog ansonsten erhalten. Um dies gemeinsam zu besprechen wird mit Vertretern der Kirche, des Einzelhandels und aller anderen Beteiligten im Herbst ein Austausch erfolgen.

  1. Fahrplan zu Ostern

Ab Langeoog              Ab Bensersiel

Karfreitag, 10.04.                                16:30 Uhr*                  16:00 Uhr*

Karsamstag, 11.04.                            10:00 Uhr*                  16:00 Uhr*

16:30 Uhr*

Ostersonntag, 12.04.                         16:30 Uhr*                  16:00 Uhr*

Ostermontag, 13.04.                          16:30 Uhr*                  16:00 Uhr*

Di, 14.4. bis Fr, 17.04.                        08:20 Uhr                   06:45 Uhr

16:30 Uhr                   15:00 Uhr

*Bei allen Abfahrten von Karfreitag bis Ostermontag werden aus Sicherheitsgründen jeweils nur max. 40 Personen befördert!

Änderungen der Abfahrtzeiten sind wetterbedingt möglich!

Bitte beachten Sie die Informationen auf www.langeoog.de,
www.langeoognews.de und in der kostenlosen LangeoogApp.

 

  1. Information der Inselgemeinde Steuern und Abgaben

Beigefügt finden Sie eine Information der Inselgemeinde bezüglich Steuern und Abgaben. Diese wurde auf der letzten Ratssitzung verteilt. Ich halte es für wichtig, dass alle BürgerInnen die Information erhalten.

 

  1. Ausgabe gelbe Säcke und Huko-Beutel

Am Mittwoch, den 15. April 2020, in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr erfolgt nochmals die Ausgabe von gelben Säcken und Huko-Beuteln. Zugang am Hof hinter dem Rathaus (vom Vormann-Otten-Weg).

Bitte denken Sie dabei daran, den gebotenen Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

 

  1. Anleinpflicht für Hunde

Die Insel Langeoog ist ein beliebter Urlaubsort, der besonders wegen seiner intakten Natur und seinem gepflegten Ortsbild besucht wird. Unsere Insellage und die Zugehörigkeit zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verlangen eine verstärkte Rücksichtnahme auf Mensch und Natur. Das Nationalparkgebiet ist Nahrungs- und Rastgebiet für viele Zugvögel. Viele Vogelarten nutzen die Wattregion auch als Brut- und Aufzuchtgebiet. Darüber hinaus sind die meisten Flächen außerhalb des Ortsbereiches Jagdgebiet, in denen auch zum Schutz von Fasanen, Hasen und Rehwild eine ganzjährige Anleinpflicht gilt.

Überall außerhalb des Ortsbereiches herrscht ganzjährig Leinenpflicht. Das gilt auch für den Hundestrandbereich. Am Badestrand außerhalb des Hundestrandes dürfen Sie keinen Hund mit sich führen. Innerhalb des Ortes gilt vom 01.03. bis 31.10. jeden Jahres Leinenpflicht. Ich bitte auch darauf zu achten, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde unmittelbar aufzunehmen und der Abfallentsorgung zuzuführen. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis dafür, dass Zuwiderhandlungen ordnungsrechtlich verfolgt werden können.

 

  1. Heidepark / Ferienpass Anmeldung unter Vorbehalt

Seitens des Jugendhauses wird um Anmeldung zur diesjährigen Fahrt zum Heidepark gebeten. Die Fahrt kann erst ab einer bestimmten Teilnehmerzahl stattfinden. Auskünfte erhalten Sie im Jugendhaus, Frau Tina Seppelt, Telefon 04972/693-196. Es ist aber fraglich, ob die Fahrt möglich sein wird.

 

  1. Stellenausschreibung Betreuung Liegenschaften

Die Inselgemeinde Langeoog sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Betreuung (m/w/d) für die Liegenschaften der Inselgemeinde und deren Eigenbetriebe

auf 450 € Basis

Die Stelle ist zunächst befristet für ein Jahr mit der Option auf eine unbefristete Beschäftigung. Der Aufgabenbereich umfasst allgemeine Hausmeistertätigkeiten für die Liegenschaften.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Instandhaltung, Unterhaltung und Pflege der Gebäude
  • Durchführung von kleineren Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Überwachung der Mängelbeseitigung durch Dritte
  • Reinigung und Pflege der Außenanlagen einschließlich Winterdienst

Wünschenswert ist eine handwerkliche Ausbildung sowie der Besitz der Führerscheinklasse B und/oder CE.

Wenn Sie Interesse an einer Beschäftigung auf einer attraktiven autofreien Urlaubsinsel haben, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.04.2020 an die Bürgermeisterin der Inselgemeinde Langeoog, Frau Heike Horn, Hauptstraße 28, 26465 Langeoog oder auch per Mail an gemeinde@langeoog.de. Nähere Auskünfte zu dem Aufgabenbereich erteilt Frau E. Schröder, E-Mail-Adresse: e.schroeder@langeoog.de.

 

  1. Fußgängerzone

Achtung: Das Fahrradverbot greift erst, wenn wieder Touristen auf die Insel befördert werden dürfen.

Mit Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien gilt täglich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Fahrradfahrverbot in der Fußgängerzone. Dies umfasst die Bereiche Hauptstraße westlich der Einmündung des Vormann-Otten-Weges und östlich der Einmündung des Rudolf-Eucken-Weges und Am Wasserturm sowie der Barkhausenstraße vom Beginn Hauptstraße bis südlich der Einmündung der Gartenstraße. In der übrigen Zeit gilt weiterhin der Vorrang der Fußgänger und Schritttempo.

Unabhängig von dem zeitlich begrenzten Fahrradfahrverbot gilt, dass Fußgänger in der Fußgängerzone immer Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern haben.

Lieferverkehr (nur zum Be- und Entladen von Waren im Rahmen der Geschäftsausübung), Fahrräder und Kutschen sind, soweit sie ein Einfahrtsrecht haben, als untergeordnet zu betrachten und haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Lieferverkehr, der nicht anliefert oder abholt, muss die Fußgängerzone umfahren. Es gilt generelles Durchfahrtverbot.

Alle Verkehrsteilnehmer werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Verhalten Sie sich bitte immer so wie Sie es auch von anderen erwarten.

Sicherheit geht vor Schnelligkeit, das gilt besonders in Bereichen, wo sich Kinder aufhalten. Kinder schätzen die Verkehrslage noch nicht richtig ein und haben noch keinen Überblick über die Gefahren im Straßenverkehr.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inselgemeinde Langeoog

Überall auf der autofreien Insel Langeoog haben Fußgänger Vorrang vor dem Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr (Allgemeines Kraftfahrzeugverkehrsverbot). Die Höchstgeschwindigkeit für Langeoog beträgt innerhalb der geschlossenen Ortschaft (siehe Anlage) 10 km/h und außerhalb der geschlossenen Ortschaft 20 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeiten sind im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Autofreiheit auf Langeoog unbedingt zu beachten.

Fahrräder

Auch für den Fahrradverkehr gilt: Rücksichtnahme geht vor! Das Miteinander im Straßenverkehr sollte auf der autofreien Insel für alle Beteiligten im Mittelpunkt stehen. Radfahrer sollten Fußgängerwege respektieren und Kindern ein Vorbild sein. Es ist viel schöner das geliehene Fahrrad für Touren im Grünen zu nutzen, als für Kurzstecken im Ortskern von Langeoog.

Aufgrund des erlassenen Kraftfahrzeugverkehrsverbots für Langeoog sind auf der Insel lediglich herkömmliche Fahrräder und die sog. Pedelecs, die Muskelkraft (per Treten) und maschinellen Antrieb kombinieren, erlaubt. Nur dieses „einfache” Pedelec bis 25 km/h (auf Langeoog höchstens 20 km/h) ist dem herkömmlichen Fahrrad rechtlich gleichgestellt und darf auf Langeoog gefahren werden.

E-Bikes, also Fahrräder, die ohne Muskelkraft gefahren werden können, Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, E-Roller, Segways, Airwheels, Hoverboards und vergleichbare Fahrzeuge unterliegen ebenfalls dem Allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot. Eine Nutzung ist im öffentlichen Straßenraum auf Langeoog nicht erlaubt!

Zudem wird darauf hingewiesen, dass um den Ortskern herum zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung stehen. Auch in der Barkhausenstraße sind zahlreiche Abstellmöglichkeiten eingerichtet. Fahrräder müssen auch nicht überallhin mitgenommen werden und kommen auch eine Zeit lang ohne ihre Besitzer aus.

Halten Sie bitte die Rettungswege frei!!!

Ein besonders wichtiges Thema sind die Rettungswege auf der Insel. Rettungswege sind extrem wichtig, deutlich gekennzeichnet und müssen immer frei gehalten werden.

Immer wieder müssen die Feuerwehr, die Polizei und auch der Rettungsdienst feststellen, dass Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert werden. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn schweres Rettungsgerät weit getragen werden muss. Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten!

 

Mit besten Grüßen, verbunden mit guten Wünschen für die Ostertage – bleiben Sie gesund!

Ihre

Heike Horn

Bürgermeisterin