Bitte Schneeräumen und Streuen bei Glätte!
Zur Vermeidung von Gefahren und zur Verhütung von Unfällen wird auf die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen bei Glatteis hingewiesen.
Die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen bei Glätte bezieht sich auf Gehwege und – soweit diese nicht vorhanden sind – auf einen ausreichend breiten Streifen am Rand bzw. neben der Fahrbahn. Sie obliegt den Eigentümern sowie gleichgestellten Personen der an die Straßen und Wege angrenzenden Grundstücke!
Weitere Informationen hierzu finden Sie bitte auf der Internetseite der Inselgemeinde Langeoog:
* Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Langeoog
https://gemeinde.langeoog.de/wp-content/uploads/2018/10/Stra%C3%9Fenreinigung.pdf
* Satzung der Inselgemeinde Langeoog über die Straßenreinigung
https://gemeinde.langeoog.de/wp-content/uploads/2020/10/Stra%C3%9Fenreinigungssatzung.pdf
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